Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr neuer Reisepass vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Sie holen Ihren Reisepass in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Reisepass abzuholen.
Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann Ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.
Ihren alten Reisepass geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Reisepass verloren haben, ist der Verlust bei der Passbehörde anzuzeigen.
Zur Abholung Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online oder erhalten dieses direkt in der Behörde. Um den Reisepass Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon volljährig ist.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Reisepass bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:
- Wann der Reisepass abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach. Sie holen Ihren neuen Reisepass beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
- Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
- Unter Vorlage Ihres alten Reisepasses wird Ihnen der neue Reisepass ausgehändigt. Wenn Sie den alten Reisepass als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Reisepass zwischenzeitlich verloren haben oder wenn dieser gestohlen wurde, ist der Verlust bei der Passbehörde anzuzeigen.
- Sie bestätigen den Erhalt des neuen Reisepasses mit Ihrer Unterschrift.
Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.
Voraussetzungen
Der neue Reisepass liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Reisepass beantragt wurde.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
04.03.2024